Eigenverbrauch
War mit beginnendem EEG anfangs der 2000er Jahre die hudertprozentige Einspeisung / Volleinspeisung die Regel, so ist die Rentabilität von PV-Anlagen meist entscheidend davon abhängig, wie viel eigengenutzter PV-Strom in Ansatz gebracht werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaikanlage steigt in der Regel stark an, wenn der Eigenverbrauch hoch ist. Beispielsweise im Privatbereich durch Nutzung des Photovoltaikstroms, durch ein Elektroauto oder andere stromintensive Verbraucher wie Server. Für gewerbliche Betriebe ist eine Abstimmung des Energiekonzepts auf die PV-Erzeugung eine Möglichkeit der Optimierung. Beispielsweise durch Verlagerung von Stromverbrauch in die Hochertragszeiten (Kühlzellen während der Mittagszeit geringfügig kälter stellen um dieses Energiepotential durch geringere Abendverbräuche auszugleichen usw.).
In PV-Kalk wird der Anteil des Eigenverbrauchs direkt in kWh p.a. eingegeben. Eine Erhöhung dieser Position ist möglich und wird aus der Praxis als sinnvoll bestätigt.
Für die eingesparten Kosten für den Fremdbezug vom Energieversorger wird der Strompreises unterstellt, der pro Kilowattstunde bezahlt wird. Bei Privathaushalten beispielsweise 27ct/kWh, also 0,27 €/kWh. Eine jährliche Erhöhung des Strompreis kann unterstellt werden. In der Regel werden die Preise als „Nettopreise“ ohne Umsatzsteuer hinterlegt, da der Großteil der Anlagen umsatzsteuerpflichtig ist.
Der ertragsteuerliche (Einkommensteuer) Vorteil des Eigenverbrauchs kann individuell hinterlegt werden. Hier sollte eine Abstimmung mit dem Steuerberater des Kunden erfolgen.
Jährliche Fixkosten des Eigenverbrauchs wie separate Zähler oder sonstiger Verwaltungsaufwand werden meist bei gewerblichen Nutzern hinterlegt.